Wenn ein Kunde abspringt, weil die dazu benötigte Rakete nicht rechtzeitig fertig wird, darf dann der Startprovider die Provision, bzw. die Vorauskasse wirklich behalten (das wurde ein paar mal jetzt in den Raum gestellt)?
Nun ja, so wurde das bisher nicht in den Raum gestellt. Vom Ausstiegsgrund, "die Rakete ist nicht rechtzeitig fertig" wurde in dem Zusammenhang nie etwas gesagt.
Sicher ist, der Startprovider kann einige Bedingungen. Es ging nur darum, das wenn ein Kunde seinen Startwunsch zurückzieht, die "Bestellgebühr" bleibt.
Dies ist auch gut vergleichbar mit dem angesprochenen Bahnbeispiel. Wenn der Kunde nicht mehr will und aus dem Vertrag raus wird sein Vertragspartner entschädigt.
Wie die Situation bezüglich des verspäteten Starts bei SpaceX ist, ist eine gute Frage.
Das folgende ist nur eine Vermutung meinerseits: Die vertraglich erlaubte Verspätung ist jeweils ausgehandelt. Einige Flüge haben sehr feste Termine, die nicht überschritten werden sollten. Planetenmission, wobei hier oft auch mit dem nächsten Startfenster als Ersatz noch geplant wird. Dann gibt es Verspätungen, bei denen ein Wunschtermin überzogen wird. Wie viel überzogen ist dann die Frage natürlich, Einige Monate dürften ohne Folgen sein, da dies in der Raumfahrt leider sehr oft vorkommt, aber einem oder zwei Jahren sieht es wohl anders aus.
Wenn bei diesen Varianten eine Überziehung stattfindet, die im Vertrag als nicht in Ordnung steht, ist es sehr gut möglich, das der Rückzug mit Erstattung der Bestellgebühr möglich ist, oder eine Vergünstigung des Fluges. Je nach dem wie verhandelt wurde.
dann gibt es noch die Möglichkeit, dass man zwar einen Wunschtermin hat, aber dieser auch sehr weit überzogen werden kann, dann gibt es keine Folgen.
Wenn es so ist, wie von mir hier gerade vermutet, dann lässt sich SpaceX aber sicher auch die Terminfixierungen entsprechend versilbern. Sonnst würde jeder darauf bestehen.
Übrigens muss man auch nachweisen, das der Ausstieg wegen der Verspätung ist. Bei dem Falcon Heavy Flug war es recht eindeutig, das hat sich alles zu sehr verzögert mit dem Erststart.
Wenn man aber so wegen Verspätung zurückziehen will muss absolut sicher sein, das der Starttermin aus dem gewünschten Startzeitraum rutscht, und dies geht eigentlich nur wenn dieser Zeitraum schon nahe dem ende ist. Vor allem bei SpaceX ist das so, da sie sich sehr hohe Startraten als Ziel setzen und sie auch den Flug vorziehen könnten, damit er rechtzeitig abgearbeitet wird. Also ein umsteigen mit der Begründung es dauert zu lange ist nicht so einfach nachzuweisen, wenn der eigene Termin nicht schon lange verstrichen ist.
Ich muss auch eingestehen, dass ich in meiner Aussage zuvor die Situation des Ausstiegs wegen Verzögerung bei SpaceX nicht bedacht habe und in dieser Konstellation meine ich bisher auch noch nichts gelesen zu haben. Es ging mir bei den diesbezüglichen Aussagen immer um den Ausstieg ohne eine derartige vertragskritische Begründung.
Grüße aus dem Schnee