Was mich viel mehr wundert ist der Sicherheitsaspekt.
Der Grundstücksbesitzer ist meines Wissens im Landratsamt in diesen Bereich tätig.
Ich bezweifle daher dass sich das Landratsamt Altötting neutral verhalten wird bzw. kann und gehe davon aus dass es kein Problem sein wird dafür eine Genehmigung zu bekommen. Ich weiß nicht ob man dabei schon von Korruption sprechen kann, aber große Freude von so einem Vorgehen bereitet mir das nicht. Zumal finanziere sich die DLR auch von meinen Steuergeld und ich kann daher nicht verstehen wieso die DLR da Tatenlos zusieht und Raumfahrt-Startups hier in Deutschland nicht vernünftig unterstützt.
Für mich sieht dass nach einen Flüssig-Sauerstofftank und vermutlich Flüssiggastank aus welche sich direkt neben einer Straße befinden.
Mal ein bisschen langsam mit den wilden Pferden!
Bitte hier keine wilden Spekulationen oder gar Verdächtigungen.
Soo einfach geht es mit einer Genehmigung auch nicht, auch das Landratsamt muss sich an Recht und Gesetz halten.
Insoweit sind Lärmschutzvorschriften, Sicherheitsaspekte und Umweltschutz immer Themen die beachtet werden müssen.
Aber je nach dem was die Firma konkret beantragt hat, muss das Landratsamt abwägen und eine entsprechende Entscheidung fällen.
Es macht z.B. einen gewaltigen Unterschied, ob es "nur" um eine vorübergehende Testserie geht oder um eine dauerhafte Betriebsgenehmigung.
Und da gilt generell der Grundsatz, eine Genehmigung darf nur verweigert werden, wenn es triftige Gründe dagegen gibt.
Am wahrscheinlichsten sind entsprechende Auflagen bezüglich Lärmschutz, Sicherheit und Umweltschutz.
Ein Flüssiggastank, wenn er fachgerecht installiert wurde, ist sicherlich kein Sicherheitsproblem.
Flüssiger Sauerstoff ist im Umgang wegen der Kälte etwas für den Arbeitsschutz und in gasförmiger Form natürlich brandfördernd.
Ein Gasgenerator ist nach meinem Verständnis im Prinzip eine Gasturbine, die entweder mit starkem Oxidatorüberschuss oder Treibstoffüberschuss betrieben wird.
Insoweit technisch alles nichts was man sicherheitstechnisch nicht beherrschen könnte.
Natürlich bleibt die Lärmbelästigung, wenn diese durch technisch-bauliche Maßnahmen nicht verringert werden kann.
Viele Grüße
Rücksturz