Achtung: Folgendes ist nur meine persönliche Meinung. Es ist keine Rechtsberatung.
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 45d Netzzugang
(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen (...) ist ein passiver Netzabschlusspunkt
Das ist alles, was als "Routerfreiheit" bezeichnet wird. Es sagt lediglich, dass das öffentliche Netzt passiv ist. Welches das erste aktive Gerät in meinem Haus wird, ist somit meine Entscheidung.
Über "Kaufverträge" "Bundleangebot" oder "Tarifarten" steht dort nichts.
Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn jemand vor Gericht zieht, dass der in 10 bis 20 Jahren so weit ist, dass er die Antenne nicht bei SpaceX kaufen muss, sondern bei Ebay eine gebrauchte kaufen darf. Sofern derjenige so viel Geld hat um die Anwälte im Voraus zu bezahlen.
Aber ich vermute, so weit wird es nie kommen. SpaceX wird auf Anfrage sicher ein entsprechendes individuelles Angebot machen. Sie machen mit der Antenne Verlust und sie haben zu wenig Chip um ausreichend viele zu bauen. Die wären vermutlich um jeden Kunden froh, der eine gebrauchte Antenne von Ebay verwenden möchte.
Achtung: Obiges ist nur meine persönliche Meinung. Es ist keine Rechtsberatung.