SpaceX klagt gegen ein Patent von Blue Origin:
... beruft sich SpaceX darauf, dass im Patent nirgendwo Spezifikationen oder Vorgehensweisen für Wiederzündung und Steuerung der Landung angegeben werde ...
Sollte das so sein, hätte das Patent von Blue Origin die Patentfähigkeit nicht erfüllt, die besagt, dass ein Patent "nachgearbeitet" (=von einem Anderen einfach nachgebaut) werden kann.
Um einer Diskussion über das "nachgearbeitet" zuvorzukommen - es wird nicht von "Jedermann" und primitiv "einfach" erwartet, sondern vom Fachmann mit den Fähigkeiten, die dem Stand der Technik entsprechen.
Wenn SpaceX bei dem Einspruch (
nicht Klage) das nachweisen kann, wäre auch das Patent von Blue Origin in seiner jetzigen Form hinfällig.
Ein Patent muss auch vor der Erteilung (i.a. 2 Jahre nach dem Einreichen) veröffentlicht werden, damit "jeder" Einspruch einlegen kann und das Patentamt Zeit zur Prüfung auf die Kriterien eines Patentes hat.
Wenn es so wäre, es wäre noch nicht erteilt, dann hätte Blue Origin noch die Möglichkeit die Patentansprüche zu verändern, dh. zu verringern und weiter zu konkretisieren, ohne die Ergebnisse von SpaceX vor der Patenteinreichung, die damit "Bekannter Stand der Technik" sind, zu benutzen.
Alles klar? Ich denke doch ... trotz "Patentchinesisch"!
Gruß, HausD