(mein Verständnis nach grober Durchsicht ohne Gewähr / keine rechtliche Beurteilung)
Neben den og. Zielen soll der EU-Vorschlag
- einen einheitlichen Rechtrahmen bilden, da verschiedene Länder bereits verschiedene Regelungen haben
- einen gemeinsamen Markt für den Raumfahrtsektor bilden, was die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ermöglicht.
- dazu sollen die Regelungen nicht nur für EU-Programme, sondern für EU-Akteure und Aktivitäten von internationalen Dritt-Ländern gelten, die in der EU (Raumfahrt)Geschäfte machen wollen.
Es geht um Raketenstarts/-dienstleistungen, Betreiber von Satelliten und Downstream-Anwendungen.
Dabei sollen die technischen Regulierungen (ua. für mehr Sicherheit und weniger Weltraumschrott) innerhalb der EU bzw. für EU-Programme eingehalten werden. Die EU verspricht Akteuren, den Zusatz-Aufwand durch die Regularien durch "Unterstützungen" verkraftbar zu halten.
Die Anforderungen resultieren in ein Authorisierungsverfahren, dh. die Anforderungserfüllung wird mit der Genehmigung (zb. von Start) bzw. Zertifizierung (zb. Sat-Betreiber) bestätigt.
Die Genehmigung bzw. Zertifizierung liegt bei den Mitgliedsstaaten (jeweiliges Land, wo die Firma sitzt oder der Start erfolgt? ), die Mitgliedsstaaten können auch höhere Anforderungen stellen. (Im Fall von EU-Programmen ist die Genehmigungsbehörde die EUSPA). Militärische Aktivitäten sind vom EU Space Act jedoch nicht betroffen, da kann jedes Land machen was es will.
Dh. mE. das deutsche Weltraumgesetz bzw. deren Eckpunkte zu Genehmigung und Haftungsregelung bleibt Voraussetzung, um mit dem EU Space Act umgehen zu können.