Also, im Bezug auf Urheberrechte. Die Person, die das Video gedreht hat, darf damit kein Geld verdienen, da er keine Vereinbarung mit Hesteller von Fobos-Grunt hat. Soll er den Anspruch erheben, drohen ihm finanzielle und juristische Konsequenzen. Soll sogar eine Klage bzgl. der Urheberrechte Verletzung bzg. der Veröfentlichung seines Videos auf Raumcon.net erheben (rein theoretisch) so kann man ihn dies als einen wiederrechtlichen Versuch der Bereiherung zu Last legen. Solange ist das Video auf Youtube veröffenlicht ist, ist es ein öffentliches Gut und mit dem Veweis auf die Quelle ist dem Recht genüge getan.