Konzepte gegen Weltraumschrott

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Re: Konzepte gegen Weltraumschrott
« Antwort #525 am: 01. Juli 2024, 16:19:59 »
Also wenn es jetzt weiter richtig boomt im All, sind Unfälle durch abstürzende Technik unvermeidlich, außerdem sind mehr Menschen auf dem Planeten unterwegs.

Offline Hugo

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Re: Konzepte gegen Weltraumschrott
« Antwort #526 am: 01. Juli 2024, 23:48:16 »
Wenn es in Deutschland passiert:

Wem gehört denn jetzt der Schrott, rein rechtlich ? 
In Deutschland ist es das "Fundrecht" im BGB. Dort steht in §965  Zitat: "Wer eine verlorene Sache findet (...) hat dem (...) Eigentümer (...) unverzüglich Anzeige zu machen." Wie man das jetzt macht: Ab zum Anwalt, dafür gibt es Anwälte, die können einen beraten.


Wer ist ggf. schadenersatzpflichtig
Auch hier gibt es das BGB in Deutschland. §823: Zitat: "Wer (...) das Eigentum (...) eines anderen (...) verletzt, ist (...) zum Ersatz (...) verpflichtet.". Wie man das jetzt macht: Ab zum Anwalt, dafür gibt es Anwälte, die können einen beraten.



Wenn es nicht in Deutschland passiert:

Jetzt gilt das Gesetz der jeweils anderen Länder.

Offline failsafe

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Re: Konzepte gegen Weltraumschrott
« Antwort #527 am: 28. Juli 2024, 16:09:23 »
Nachtrag zu #522 :

um solche Vorkommnisse zu vermeiden, wird SpaceX die Wasserlandungen der Dragon-Kapseln von der Ostküste (Florida) wieder an die Westküste (Kalifornien) verlagern. Zusätzlich soll die Trunk-Sektion jetzt erst nach dem Deorbit-Burn abgetrennt werden, was zu einer besseren Vorhersagbarkeit der Absturzbahn führen soll :

https://spacenews.com/spacex-to-move-dragon-splashdowns-back-to-west-coast/

Offline Flandry

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Re: Konzepte gegen Weltraumschrott
« Antwort #528 am: 28. Juli 2024, 16:41:12 »
Wenn es in Deutschland passiert:

In Deutschland ist es das "Fundrecht" im BGB. Dort steht in §965  Zitat: "Wer eine verlorene Sache findet (...) hat dem (...) Eigentümer (...) unverzüglich Anzeige zu machen." Wie man das jetzt macht: Ab zum Anwalt, dafür gibt es Anwälte, die können einen beraten.


Auch hier gibt es das BGB in Deutschland. §823: Zitat: "Wer (...) das Eigentum (...) eines anderen (...) verletzt, ist (...) zum Ersatz (...) verpflichtet.". Wie man das jetzt macht: Ab zum Anwalt, dafür gibt es Anwälte, die können einen beraten.


Da man den Trunk aufgibt würde §959 BGB greifen: Aufgabe des Eigentums

"Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt."

und:

§958 BGB Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen

"(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache."

Offline R2-D2

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Re: Konzepte gegen Weltraumschrott
« Antwort #529 am: 01. Januar 2025, 18:54:03 »
In Kenia ist am Montag, den 30.12.2024, ein Stück Weltraumschrott runtergekommen, es wurde niemand verletzt. Es handelt sich dabei um einen Metallring von knapp 2,5m Durchmesser und einer Masse von 500kg. Der Ursprung des Teils soll jetzt bestimmt werden.

https://www.oe24.at/welt/hier-schlug-ein-500-kilo-metallring-aus-dem-all-ein/619081975
« Letzte Änderung: 01. Januar 2025, 21:26:15 von R2-D2 »

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Offline vostei

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Re: Konzepte gegen Weltraumschrott
« Antwort #530 am: 02. Januar 2025, 09:15:13 »
G'sund's Neues erstmal! 😃 Hier ein paar Bilder und erste Spekulationen im Zusammenhang mit dem "Die Götter müssen verrückt sein" Fall in Kenia:

https://www.leonarddavid.com/skyfall-debris-crashes-into-south-african-village-believed-to-be-launch-vehicle-leftover/
Lieber fünf vor Zwölf, als keins nach Eins