Ich möchte noch ein paar Fakten dazu auseinanderdröseln.
@Tomtom, vielleicht macht es Sinn, die Off-Topic-Diskussion aus dem Flug-14-Faden hierher zu schieben?
Aaaalso, das hat mehrere Ebenen:
1. Das Trump´sche Dekret: Danach sollte nur der Festlandsockel-Bereich im Bereich der USA umbenannt werden, bis zu den seewärtigen Grenzen mit Mexiko und Kuba. Albern, aber legal; jedes Land kann sein Hoheitsgebiet nennen wie es will.
2. Innenminister Burgum setzte dies verschärft um und wies das U.S. Board on Geographic Names an, das bisherige geografische Objekt "Gulf of Mexico" unmittelbar in "Gulf of America" umzubenennen. Auch das bezieht sich "nur" auf das US-amerikanische geografische Namenssystem. Auch albern, auch national legal, im Rahmen des US-amerikanischen Rechts; jedes Land kann sich entscheiden, wie es offiziell in seiner eigenen Sprache ein geografisches Objekt benennt. Hat aber keinerlei legalen internationalen Einfluss.
3. Die internationale Wahrnehmung, als maßen sich die USA an, für die ganze Welt zu entscheiden, wie der Golf heißen solle, mit der Implizierung, dass der gesamte Golf unter US-Souveränität stehe. Mit entsprechender Entrüstung. Das ist aber de facto nicht der Fall, wenngleich die Trump-Regierung genau diese Wahrnehmung durchaus erwartet und provoziert haben könnte und wollte.
4. Die Verwendung: Staatliche US-Stellen müssen sich genauso nach dem U.S. Board on Geographic Names richten, wie deutsche Behörden sich am StAGN orientieren. Für die Verwendung in Deutschland sagt der Ständige Ausschuss für geographische Namen, dass für das Deutsche die gebräuchliche Bezeichnung "Golf von Mexiko" beibehalten werden soll. Das ist dann wohl auch die Empfehlung für das Forum. (?)
Nebenbei: In Deutschland werden Namen auch nicht konsequent nach Lokalname (Endonym) oder deutscher Übersetzung (Exonym) verwendet: Moskau, Rom, Lissabon, Prag, Mailand, Warschau. Aber Ljubljana, Zagreb, Tallin, Bratislava trotz existierender deutscher Formen, die kaum noch jemand kennt. Das sind oft schlicht historische Konventionen. Die StAGN-Empfehlung lautet, dass die Textsorte und der Adressatenkreis berücksichtigt werden sollen. Für internationale Zwecke soll grundsätzlich die amtliche endonymische Form Vorrang haben.
5. Die politische Dimension: Nun kann man jedem, der wahlweise in USA oder hier die eine oder andere Namensgebung verwendet, direkt die entsprechende politische Gesinnung unterstellen. Ebenso ob jemand Königsberg oder Kaliningrad schreibt. Mag manchmal treffen, aber es bleibt dennoch eine Unterstellung.
Daher sollen wir einerseits überlegen, wie wir formulieren, vor allem bei Übersetzungen und hier US-Kontext. Aber dann auch nicht vorschnell eine politische Botschaft hineininterpretieren. Absichtliche Triggerworte und resultierende Schnellschüsse sind nie eine gute Idee und in beiden Fällen unnötige Provokation.
Einverstanden?