Diese Argumentation ist eigentlich ganz valide, aber ggf. für öffentliche Aufträge nicht die einzige realistische. Ich kenne das aus eigener Beobachtung, wie die Raumfahrtindustrie mit Protesten bei öffentlichen Aufträgen auch agiert: den gewinnenden Wettbewerber stören! Dazu kann man auch ein (unheimlich) schlechtes Angebot einreichen, samt eines juristischen Hebels gegen Vergabeentscheidung, und sei es nur ein Formfehler (kann schnell passieren).
Egal wie schlecht ein Angebot ist, inhaltlich, technisch, formal ... im Falle eines Protests, darf die öffentliche Hand nicht "einfach entscheiden", sondern muss häufig auf Null zurück, die Ausschreibung nochmal aufdröseln und "sonst was" neu prüfen undnachweisen ... um nicht als anfechtbar zu gelten.