Für was anderes haben sie keine Genehmigung!
Die FAA - Startlizenz gilt für IFT-5 und IFT-6 , solange das Flugprofil nicht verändert wird. Die kurzfristige Zündung eines Triebwerks im All gilt nicht als Veränderung.
Wenn sie sich nicht wieder einer längeren Wartezeit zwischen IFT-6 und IFT-7
aussetzen wollen, dürfen sie auch beim IFT-7 keine großen Änderungen einführen!
Was jedoch nicht das Problem sein dürfte, da IFT-7 der erste Flug der Version 2 sein soll und da muss wohl sowieso erstmal wieder grundlegend getestet werden.