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Fragen und Antworten: Raumfahrt / Re: Weltraumbahnhof in DE?
« Letzter Beitrag von SpaceSil am 11. September 2026, 10:06:23 »Was sagt eigentlich internationales Recht über Aufstiegsbahnen von Raketen aus?Für Raketen existiert nun gerade keine dem internationalen Luftverkehr vergleichbare Regel, die Aufstiegsbahnen verbindlich über Staatsgrenzen hinweg festlegt. Die entscheidende Frage ist die Trennung zwischen Luftraum und Weltraum. Jeder Staat hat Souveränität über den Luftraum über seinem Hoheitsgebiet und kann Überflug verbieten. Ein Raketenstart, dessen Aufstiegsbahn durch den Luftraum eines anderen Staates führt, braucht dessen Zustimmung.
Das Weltraumrecht definiert aber keine verbindliche Höhe, ab der der Weltraum beginnt. Die Karman-Linie ist nicht völkerrechtlich verbindlich. Das Weltraumrecht sagt nur, Weltraum ist nicht Gegenstand nationaler Souveränität, Raumfahrtaktivitäten sind grundsätzlich frei. Eine völkerrechtliche Grauzone; in der Praxis wird das Problem durch Genehmigungen gelöst und dadurch, dass es über der hohen See keinen nationalen Luftraum gibt. Wiedereintritte sind nochmals komplizierter.
Eine verbindliche Regelung ist dringend überfällig, aber bei der Lage der UNO und deren Ansicht bei gewissen raumfahrenden Staaten dürfte das schwierig werden. Hoffentlich gilt künftig nicht einfach das Recht des Stärkeren.
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