Den Spektrum-Artikel sollte man wirklich zumindest überfliegen.
Die wichtigsten rechtlichen Aussagen beziehen sich auf Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität zu Köln:
https://ilwr.jura.uni-koeln.de/das-institut/direktorNicht ganz zufällig wären er und sein Institut eine unserer Stationen beim diesjährigen Raumcon-Treff in Köln gewesen, wenn nicht Corona dazwischen gekommen wäre.
Er sagt, da die Artemis Accords nicht direkt Gesetze sind, wird formal das Weltraumrecht, und damit der Weltraumvertrag von 1967 (völkerrechtlich bindend und immerhin von 110 Ländern, einschließlich USA, Russland, China etc. ratifiziert), nicht direkt gebrochen.
Aber mittelfristig durch Gewohnheitsrecht schon:
Eine Nation könnte sagen, wir haben unsere Mondbasis jetzt x-Jahre in Betrieb, jetzt gehört dieser Mondkrater uns".
Zitat aus Abschnitt Nr. 11:
Die Vertragsstaaten beabsichtigen, Sicherheitszonen einzurichten, zum Beispiel rund um eine Mondbasis oder rund um Orte, an denen Bergbau betrieben wird. So soll sichergestellt werden, dass sich die Staaten nicht in die Quere kommen.
Zitat aus dem Spektrum-Artikel:
»Sicherheitszonen sind genau bestimmte Gebiete, und die Aneignung solcher Gebiete ist durch den Weltraumvertrag verboten«, sagt Stephan Hobe.
Ich denke das größte Problem ist, dass die Accords nicht auf gemeinschaftlicher Basis entstanden sind sondern "Am Wesen der USA, soll die Welt genesen".
Da verstehe ich schon, dass das Russland oder den Chinesen sehr sauer aufstößt.
Keine Frage auch andere Länder haben großes Interesse z.B. an Asteroiden-Bergbau oder auf dem Mond ihren "Claim" abzustecken.
Aber wie soll man z.B. China Expansionsgelüste madig machen, wenn es die USA einseitig vorleben?
Letztlich ist es ähnlich wie in der Antarktis, es gibt ja vor allem deswegen soviele Forschungsstationen unterschiedlicher Nationen, weil nur wer vor Ort präsent ist, sich auch Chancen auf die Nutzung der Ressourcen ausrechnet.
Damit der Run auf Mond und Asteroiden nicht ausartet braucht es Regeln, aber die müssen gemeinschaftlich erarbeitet werden und das heißt für mich mit oder auf Veranlassung der UNO!
Viele Grüße
Rücksturz