Erlaubter Gewinn

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McPhönix

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Erlaubter Gewinn
« am: 13. Juli 2019, 21:10:34 »
ich hab grad im SARah Thread gelesen -
Zitat
Nur tatsächliche Kosten werden bezahlt, plus erlaubten Gewinn für das Management.
Was ist ein erlaubter Gewinn
Wer legt die Summe fest und
Wie ?

Offline R2-D2

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Re: Erlaubter Gewinn
« Antwort #1 am: 13. Juli 2019, 21:55:32 »
Bei öffentlichen Ausschreibungen, insb. in der Luft- und Raumfahrt, kann der erlaubte Gewinn vorgegeben werden. Das steht dann explizit in den Ausschreibungsunterlagen - die aber meist nicht für jeden öffentlich einsehbar sind.
Auch bei ESA-Ausschreibungen (über EMITS) sind entsprechende Blätter ("PSS"-Sheets) auszufüllen.
In dieser Erklär-Präsentation der ESA - https://esamultimedia.esa.int/docs/business_with_esa/PSSA-2_Guide_Final.pdf ist bspw. der Gewinn auf 8% festgelegt. Selbst die abzurechnenden Stundensätze sind z.T. vorgegeben (gedeckelt).

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Offline roger50

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Re: Erlaubter Gewinn
« Antwort #2 am: 14. Juli 2019, 02:08:10 »
Kann ich bestätigen. Heute (aber auch schon vor 20 Jahren) sind "Cost+" Verträge üblich. Hierbei erfolgt die Kalkulation für jedes angebotene Arbeitspaket über die dafür benötigten Mann- (Arbeits-) stunden, die dann in den Verhandlungen zwischen Industrie und Auftraggeber verhandelt und entschieden werden.

Anbieten kann eine Firma aber nur die Arbeitsstunden des technischen und wissenschaftlichen Personals, die direkt am Projekt arbeiten. Deshalb sind in den Stundensätzen anteilig auch die Kosten der anderen Firmenangehörigen enthalten, vom Sekretariat über die Kantine, bis zum Wachpersonal, dem kaufmännische Bereich. bis zum Management. Deshalb sind die angebotenen Stundensätze auch weitaus höher als die Gehälter der Projektbeteiligten. Vor 10 Jahren lagen sie bei etwa 100 €/Mannstunde für Ingenieure. Techniker, Wissenschaftler haben andere Sätze.

Anlage- und Reisekosten zu vom Auftraggeber verlangten Meetings, etc., kommen noch dazu.

Auf alles kommt dann der erlaubte Gewinn, dar schon seit Jahrzehnten (für ESA und DLR)  8% beträgt. Der aber geht nicht an das Management (enthalten in den Stundensätzen), sondern an die Firma. Mit dieser Gewinnmarge finanziert die Firma dann auch die FFE-Kosten (Freie Forschung und Entwicklung), das sind die Arbeitsstunden, in denen zukünftige Projekte angedacht und ausgearbeitet werden können (Vorentwicklung). Oder zahlt die Teilnahme an Tagungen und Kongressen.

Insgesamt ein ziemlich transparenter Prozeß. Absahnen geht da nicht.

Gruß
roger50

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Offline Schillrich

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Re: Erlaubter Gewinn
« Antwort #3 am: 14. Juli 2019, 12:54:46 »
Zu den gedeckelten Stundensätzen: es kann sogar passiere, dass eine Prüfstelle des Bundes feststellt, dass eine Firma zu niedrig abrechnet und höhere Sätze "verlangen muss" ... sonst gilt sie quasi als "Dumping"-Angebot.
\\   //    Grüße
 \\ ///    Daniel

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McPhönix

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Re: Erlaubter Gewinn
« Antwort #4 am: 14. Juli 2019, 18:50:38 »
@@@ Danke Euch, interessante Sache das. :)
Ich hatte den Begriff noch nicht gekannt.