Haftung bei absichtlich erzeugten Weltraumschrott

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Haftung bei absichtlich erzeugten Weltraumschrott
« am: 02. April 2019, 15:16:31 »
Gilt im Weltraum das Verursacherprinzip, wenn absichtlich "Trümmer" erzeugt werden, und die dann fremdes Eigentum beschädigen??

https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_85509386/satellit-abgeschossen-iss-gefaehrdet-nasa-macht-indien-schwere-vorwuerfe.html
Alle sagten: es funktioniert nicht.
Dann kam einer und machte es.

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Offline Sensei

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Re: Haftung bei absichtlich erzeugten Weltraumschrott
« Antwort #1 am: 02. April 2019, 16:31:39 »
Größeren Trümmern wird ja ausgewichen.

Kleinere sind praktisch nicht zu erfassen - und so ist dann auch keine Schuld festzustellen.

An sonsten... ja klar. So weit ich weiß muss der Schädiger dem geschädigten den Schaden ersetzen.

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Offline cullyn

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Re: Haftung bei absichtlich erzeugten Weltraumschrott
« Antwort #2 am: 03. April 2019, 11:39:11 »
Es gibt das Weltraumhaftungsübereinkommen
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_v%C3%B6lkerrechtliche_Haftung_f%C3%BCr_Sch%C3%A4den_durch_Weltraumgegenst%C3%A4nde

Das regelt prinzipiell die Haftung unter den Nationen, die das Abkommen unterzeichnet haben. In der Theorie haftet der Staat der eine Rakete startet vollumfänglich für den Schaden der fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wird (auf der Erde auch für nicht fahrlässige Schäden).
Aber wenn man sich das ganze durchliest, wird der Fall doch nicht so nicht trivial. Offenbar ist die Frage nicht eindeutig ob Trümmer noch erfasst sind von dem Vertrag. Unstrittig ist, das wenn ein Land statt den eigene Satelliten vorsätzlich einen Fremden abschießt, der Schaden an dem abgeschossenen Satelliten zu ersetzen wäre.

Möglicherweise wird ein Staat versuchen zu argumentieren, das es nicht vorsätzlich oder fahrlässig war dass die Trümmer die enstehen etwas beschädigen. Außerdem wird der Nachweis im Einzelfall schwer das ein Schaden durch Trümmer entstanden die von dem Ereignis her rühren und nicht andere Ereignisse Ursache waren.


Re: Haftung bei absichtlich erzeugten Weltraumschrott
« Antwort #3 am: 03. April 2019, 15:01:32 »
@cullyn
Dank für Link :)

Der Satz überzeugt nicht wirklich und gibt Spielraum 8):

Nach Art. II haftet ein Staat, der einen Weltraumgegenstand startet oder von dessen Hoheitsgebiet ein solcher Gegenstand gestartet wird, unbedingt für die Leistung von Schadensersatz wegen eines von diesem Gegenstand auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen im Flug verursachten Schadens. Verursacht ein Weltraumgegenstand anderswo als auf der Erdoberfläche einen Schaden an einem anderen Weltraumgegenstand oder einen Personen- oder Sachschaden an Bord eines solchen, so tritt die Haftung nur ein, wenn der Schaden von dem Staat oder von Personen, für die der Staat verantwortlich ist, vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurde.[

Jetzt mal ketzerisch: Ist der Staat für Elon verantwortlich??  Da wird unterschieden zwischen Schaden auf der Erde und Schaden im Weltraum :o
Alle sagten: es funktioniert nicht.
Dann kam einer und machte es.

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Offline cullyn

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Re: Haftung bei absichtlich erzeugten Weltraumschrott
« Antwort #4 am: 03. April 2019, 15:47:59 »
Grundsätzlich haftet der Staat für Unternehmer die aus seinem Hoheitsgebiet launchen oder die in seinem Hoheitsgebiet angesiedelt sind gegenüber anderen und das unbegrenzt.
Interessant ist die Sache bei Oneweb Firmensitz und Fertigung USA, Launch zumindest teilweise Frankreich (Kourou) damit müssten im Ernstfall beide Staaten Gesamtschuldnerisch haften falls etwas passiert was als Fahrlässig eingestuft wird.
Bei den geplanten Groß-Konstellationen sehe ich in ein paar Jahren die Frage aufkommen, ob Sparen an der Steuerelektronik gegenüber dem was bisher auf Satelliten State-of-the-Art ist als Fahrlässigkeit bewertet werden kann.
Mein Tip eine Klage aus dem Gebiet der USA gegenüber anderen Staaten ist wahrscheinlicher als anders herum obwohl bisher die meisten grossen Konstellation ihren Sitz in den USA haben.
Mir unklar ist die Frage wie vorgegangen wird, wenn zwei Staaten haftbar sind und einer der beiden Staaten der geschädigte ist.

Es wird zwischen Schaden im "Weltraum" und auf der Erde(bzw Flugzeuge im Nationalen Luftraum) dahin gehend unterschieden, das bei Schäden auf der Erde (bzw im Nationalen Luftraum) der Verursacher auch Schuldunabhängig haftet (Gefährdungshaftung), wohingehen bei Schäden im Weltraum nur Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Schadensersatz verpflichtet.