Grundsätzlich haftet der Staat für Unternehmer die aus seinem Hoheitsgebiet launchen oder die in seinem Hoheitsgebiet angesiedelt sind gegenüber anderen und das unbegrenzt.
Interessant ist die Sache bei Oneweb Firmensitz und Fertigung USA, Launch zumindest teilweise Frankreich (Kourou) damit müssten im Ernstfall beide Staaten Gesamtschuldnerisch haften falls etwas passiert was als Fahrlässig eingestuft wird.
Bei den geplanten Groß-Konstellationen sehe ich in ein paar Jahren die Frage aufkommen, ob Sparen an der Steuerelektronik gegenüber dem was bisher auf Satelliten State-of-the-Art ist als Fahrlässigkeit bewertet werden kann.
Mein Tip eine Klage aus dem Gebiet der USA gegenüber anderen Staaten ist wahrscheinlicher als anders herum obwohl bisher die meisten grossen Konstellation ihren Sitz in den USA haben.
Mir unklar ist die Frage wie vorgegangen wird, wenn zwei Staaten haftbar sind und einer der beiden Staaten der geschädigte ist.
Es wird zwischen Schaden im "Weltraum" und auf der Erde(bzw Flugzeuge im Nationalen Luftraum) dahin gehend unterschieden, das bei Schäden auf der Erde (bzw im Nationalen Luftraum) der Verursacher auch Schuldunabhängig haftet (Gefährdungshaftung), wohingehen bei Schäden im Weltraum nur Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Schadensersatz verpflichtet.