Rechtliches in der Raumfahrt

  • 13 Antworten
  • 3538 Aufrufe

runner02

  • Gast
Rechtliches in der Raumfahrt
« am: 16. Oktober 2011, 11:34:45 »
Hey Leute, was ich mich frage:

Angenommen eine private Firma findet eine Methode, z.B. um Kernenergie besser zu nutzen und geben ein Patent drauf.
Die NASA würde die Technologie verwenden wollen, allerdings in Form eines Triebwerks.

Ist diese abgewandelte Form dann noch patentiert, und muss sie dann Lizenzgebühren zahlen?


Mfg

Mark

  • Gast
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2011, 13:01:46 »
Moin,

wenn ein Unternehmen ein solches Verfahrenspatent (z.B. in Form eines Arbeitsverfahrens) entwickelt, kann es sie es gem. § 64 II EPÜ schützen lassen. Das Europäische Patentamt bzw. alle anderen Patentämter auf der Welt bei denen ein Antrag eingereicht wird, erteilen dann ein Schutzzertifikat (also das Patent).  Das Patent beinhaltet das Recht, Dritten die Benutzung zu untersagen (vgl. §§9,  139 PatG). Der Dritte kann aber eine Lizenz erhalten.

Will die NASA das patentierte Verfahren in einem Triebwerk anwenden, ist das Verfahren immer noch geschützt, solange der Zweck des Verfahrens noch die Nutzung der Kernenergie zum Gegenstand hat. Bei Verfahrenspatenten schränkt die Zweckbestimmung nämlich den Patentschutz ein. Die NASA muss daher zunächst ein Lizenzvertrag abschließen.

Will der Patentinhaber keine Lizenz verteilen, so kann das Patentgericht unter bestimmten bedingungen eine Zwangslizenz erteilen (vgl. § 24 PatG) oder aber die Bundesregierung kann Anordnen dass das Patent im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll (§ 13 PatG), was eine Enteignung i.S.d Art. 13 Abs. 3 Grundgesetz darstellt.

In Deutschland hat ein Professor 1960 ein Verfahren zur besseren Anreicherung von Uran entwickelt und hat dies zum Patent anmelden wollen bzw. es getan. Die Bundesregierung hat soweit ich weiß, dem Erfinder dies entweder abgekauft oder ihn enteignet und das ganze als Staatsgeheimnis eingestuft, welches nunmehr beim BKA in Meckenheim lagert. Der Spiegel hat dies 1960 eindrucksvoll beschrieben: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43067078.html

runner02

  • Gast
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2011, 18:29:50 »
Interessant, danke!!

runner02

  • Gast
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #3 am: 07. November 2011, 19:48:25 »
Mir ist etwas Neues eingefallen ...

(naja, wenn in der echten  Raumfahrt wenig los ist, dann fällt einem halt viel Hypothetisches ein ;) )


Hat eigentlich jemand ein Patent auf  das viel verwendete Wasserstoff-Sauerstoff Triebwerk?

Kann man sowas überhaupt patentieren? Ich meine, Naturgesetze wie der Impulserhaltungssatz sind ja frei und nicht patentierbar... Andererseits ist der Ottomotor auch ein Patent von Herrn Otto gewesen...   ???

rnlf

  • Gast
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #4 am: 08. November 2011, 12:26:43 »
Du kannst sicher die Nutzung eines Naturphänomens für einen bestimmten Zweck patentieren lassen. Sonst gäbe es vermutlich überhaupt keine Patente. Außerdem würde das Patent ja eher das Verfahren schützen, mit dem du LOX und LH2 "schnell" genug in großen Mengen zusammenbringst, wie du dafür sorgst, dass deine Düse nicht schmilzt oder sich verformt...

Ich hab zwar keine Ahnung, aber ich würde mal tippen, dass es für verschiedene Motoren sicher einige Patente gibt...

Ashira

  • Gast
Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #5 am: 08. November 2011, 18:37:09 »
Ist dies ein allgemeiner Thread zum
'Recht in der Raumfahrt' dann würde ich gerne ein Thema des Frankfurter Raumcon-Stammtisches aufgreifen. Wenn ein Satellit beim wiedereintritt nicht vollständig verglüht, sondern Schaden anrichtet (z.B. in ein Hausdach kracht...mit oder ohne Personenschaden) wer haftet dafür? Der Satellitenbetreiber, Besitzer oder Erbauer? Oder zählt das wie ein Meteorit zu 'höhere Gewalt'?

rnlf

  • Gast
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #6 am: 08. November 2011, 18:49:48 »
Die Frage wurde glaube ich im ROSAT- oder UARS-Thread neulich schon behandelt... such mal danach

Offline Kryo

  • *****
  • 990
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #7 am: 08. November 2011, 21:10:48 »
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumhaftung
nach grobem Überfliegen würde ich sagen, der Betreiber, ob Staat oder Unternehmen, haftet für mögliche Schäden durch eine Kollission im All oder beim Wiedereintritt

*

Offline Schillrich

  • Moderator
  • *****
  • 19601
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #8 am: 08. November 2011, 21:25:02 »
Oder zählt das wie ein Meteorit zu 'höhere Gewalt'?
Nicht höhere Gewalt, eher Fahrlässigkeit.
\\   //    Grüße
 \\ ///    Daniel

"We are following you ... but not on twitter." (Futurama)

*

Offline cullyn

  • ***
  • 150
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #9 am: 09. November 2011, 16:56:13 »
Es haften die Länder die den Satelliten haben starten lassen, den Start durchgeführt haben sowie von denen der Start erfolgte gesamtschuldnerisch gegenüber dem Land in dem der Schaden passierte in unbegrenzter Höhe (Sofern die Länder das Raumfahrtabkommen unterzeichnet haben).

Knackpunkt könnte sein, dass wenn dein Dach kapput ist, du erstmal Deutschland dazu bringen musst, in USA Geld einzutreiben und dir zu geben, wenn von denen ein Satellit runter kam. Ich denke du als Einzelperson hast keinerlei direkten Zugriff nach dem Raumfahrtabkommen.

Offline Flandry

  • *****
  • 797
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #10 am: 21. Mai 2012, 22:41:42 »
Ein Patent auf Himmelsmechanik

Es geht darum einen Satelliten mittels Mond-Flyby in den GEO zu bringen.

Das wurde übrigens ein Problem bei AMC-14

*

Offline HausD

  • *****
  • 13755
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #11 am: 22. Mai 2012, 08:36:59 »
Hallo Erfinderfreunde!
Damit es nicht falsch verstanden wird:
Es ist kein Patent auf die Himmelsmechanik!
Es ist ein Verfahrenspatent zum Erreichen des GEO mittels der Wirkung der Himmelsmechanik.
                ;)             ;)                ;)
-Nicht, dass jemand glaubt, er könne ein Patent auf die Schwerkraft der Erde einreichen-
Gruß, HausD

runner02

  • Gast
Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #12 am: 22. Mai 2012, 21:35:28 »
Zitat
-Nicht, dass jemand glaubt, er könne ein Patent auf die Schwerkraft der Erde einreichen-

Mist, genau das war mein Plan ;)

Dann hätte ich von jedem, der sie benützt 1€ pro Stunde verlangen können  ;D

Re: Rechtliches in der Raumfahrt
« Antwort #13 am: 22. Mai 2012, 21:39:19 »
... Dann hätte ich von jedem, der sie benützt 1€ pro Stunde verlangen können  ;D
Und ich hätte dich wegen mehrfacher Körperverletzung verklagt. ;D

Gruß
Peter