Das ist das Problem mit den temporären Sperrgebieten, die zwar in den Seekarten gekennzeichnet sind, aber normalerweise von der Schiffahrt genutzt werden dürfen. Wenn diese Gebiete durch einen Start, eine militärische Schießübung oder sonstwas gesperrt sind, dann wird das in den Nachrichten für Seefahrer veröffentlicht, im Internet oder durch Aushang in den benachbarten Häfen (ähnlich NOTAM für den Luftverkehr). Prinzipiell ist jeder Skipper der ein Sperrgebiet befährt verpflichtet, sich vorher zu informieren, ansonsten er mit einem Bußgeld belegt werden kann. Aber dafür müsste man dann einen Hubschrauber losschicken, der das Schiff identifiziert und ein "internationales" Verfahren einleiten. Ich hab jedenfalls noch nicht gehört, dass jemand zu Schadenersatzzahlungen verdonnert wurde, denn das ist eigentlich nur bei nachgewiesenem Vorsatz möglich.
Der fehlerhafte Start von Copenhagen Suborbitals Nexø I wurde u. a. durch eine lange Wartezeit wegen eines durchfahrenden Bootes verursacht. Das Gebiet östlich von Bornholm (ESD 139) ist aber so groß, dass selbst das anwesende Schiff der dänischen Marine nichts anderes tun konnte, als zu versuchen, einen Funkkontakt herzustellen. Leider ist die Besatzung aber nicht verpflichtet, das Funkgerät ständig unter Beobachtung zu halten.
Robert