Hatten wir das nicht schon mal?
Soweit ich mich erinnere ist derjenige verantwortlich (materiell, selbst oder per Versicherung), der das Teil in den Orbit befördert, also die Start-Firma.
Wer findet den Beitrag? Gruß HausD
Ich möchte da mal einen Link auf Wikipedia anbringen.
http://de.wikipedia.org/wiki/WeltraumrechtDer Artikel legt dar, das die "Verantwortlichkeit" im Sinne der Haftung gegenüber anderen Staaten gesamtschuldnerisch die Staaten umfasst, die den Start veranlasst und durchgeführt haben oder den Satelliten "beauftragt" haben.
Ich kann die juristischen Feinheiten nicht bewerten, denke aber das die Startfirma nicht unmittelbar vom Geschädigten belangt werden kann, sondern lediglich über die Staaten gegangen werden kann. Sprich im Zweifel Thailand sich an den oder die Staaten wenden muss, die in Frage kommen. Ob diese nach Leistung ihrerseits an die Startfirma herantreten hat mit dem Geschädigten und seinem Anspruch nichts zu tun.
Mir sieht das auf dem Bild übrigens viel zu massiv aus, für normale Satellitenteile, und gelber Lack ist "nicht Raumfahrtgemäss". Evtl handelt es sich um etwas von einer Rakete, dafür kenne ich mich dort zuwenig aus. Denke aber auch, das "irdische Anlage" besser ins Bild passt.