Juristische Fragen der privaten Raumfahrt

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Offline sven

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Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« am: 26. August 2010, 10:49:22 »
ich bin über einen artikel in der süddeutschen zeitung gestolpert, der die rechtlichen probleme und haftungsfragen in der privaten raumfahrt beleuchtet...vielleicht ist es möglich, in diesem thread die weitere entwicklung auf diesem gebiet zu dokumentieren...

http://www.sueddeutsche.de/wissen/tourismus-im-all-die-weltraum-juristen-1.992495


gruß sven
« Letzte Änderung: 08. September 2010, 16:37:32 von MSSpace »

Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #1 am: 28. August 2010, 09:24:23 »
@Sven,
das Thema ist aus meiner Sicht sehr interessant. Leider wird nur die Diskussion sehr schleppend verlaufen, da die juristischen Fragen in der Regel immer den technischen Problemen hinterher gelaufen sind - siehe Einführung der Eisenbahn. Aber das liegt an der Natur des Menschen. Wie sollen Gesetze und Verordnungen entstehen, die die technische Entwicklung nicht behindern, wenn ich mir weder die technische Lösung noch deren Wirkungen vorstellen kann. Liegt nicht die Methode - Versuch und Irrtum - in unserer Natur?
"Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."
Immanuel Kant

Offline mek

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Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #2 am: 28. August 2010, 15:28:30 »
Wie war denn die Rechtslage bei den Weltraumtouristen auf der ISS? Das waren doch zum Teil auch irgendwelche Millionäre. Gab's dafür keine Gesetze? Zumindest irgendwelche Verträge wird es doch gegeben haben. Aus denen könnte man ein Gesetz basteln.

Was ich mich auch noch frage: Wird überhaupt ein Gesetz benötigt? Ein Vertrag reicht doch auch, oder?

websquid

  • Gast
Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #3 am: 28. August 2010, 15:34:37 »
Ein Vertrag braucht aber immer auch eine Rechtsgrundlage, auf der er aufbaut. Außerdem ist die Frage, wo welches Recht gilt. Wenn in Russland mit einem einfachen Vertrag alles geklärt ist, muss das in den USA noch lange nicht so sein etc...

Dieses Thema könnte ziemlich umfangreich werden, wenn man alle Länder im Auge behalten will...

mfg websquid

Offline Collins

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Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #4 am: 28. August 2010, 22:20:48 »
Oh,oh ein heißes Thema.
Wie schon in der Zeitung erwähnt wird ist hier die Frage ob Nationale Gesetze überhaupt aus reichen oder ob irgend was auf UN Basis geschaffen werden muß oder aber zu mindest auf EU Ebene.

Mfg Collins
Zeige mir einen Helden und ich zeige dir eine Tragödie dazu
Wir sind alle sehr unwissend, aber bei jedem ist es etwas anderes, was er nicht weiß. Albert Einstein.

Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #5 am: 29. August 2010, 11:49:08 »
@Collins!

Grundsätzlich stellt sich die Frage nach internationalen Regelungen immer, aber ich sehe bisher noch nicht das ernsthaft artikulierte Anliegen. Bisher scheinen weitgehend noch die vertraglichen Regelungen zu reichen, auch wenn es erste Differenzen gab.

Bisher könnte ich mir die Frage nach der Behandlung aufgegebener Raumstationen (Skylab) oder nicht mehr genutzter Teile einer internationalen Raumstation vorstellen. Aber das ist schon sehr theoretisch. Außerdem gibt es da sehr gegensätzliche Interessen.

@mek!
Hier noch mal Links zu älteren Diskussion zur ISS, die sicherlich schon einige Anregungen enthalten:

"Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."
Immanuel Kant

H.J.Kemm

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Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #6 am: 29. August 2010, 12:13:07 »
Moin,

Grundlage wäre sicher der *Weltraumvertrag* (Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper), hier >>> Volltext des Weltraumvertrages und zugehöriger Abkommen
Darin ist eigentlich schon vieles abgedeckt.

Jerry

Kreuzberga

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Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #7 am: 29. August 2010, 12:46:08 »
Ein Problem des Weltraumvertrages, oder besser, einer juristische Lücke des Vertrages, ist, dass dort nicht von privater Raumfahrt und Passagierflügen ausgegangen wird. Dieser Bereich, inklusive entstehender Haftungsfragen, ist dort einfach nicht geklärt. Daher würden Staaten nach bisheriger Rechtslage auch für private Raumflüge haften, eventuelle selbst dann, wenn nur einige Komponenten des Raumschiffs einer Firma aus einem bestimmten Staat zuordbar sind. 

Ian

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Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #8 am: 29. August 2010, 13:11:44 »
Aber wie sieht das denn mit der Kommerzialisierung der ISS aus? Ich meine selbst wenn die Teile "offiziell" amerikanisch sind: die einen sind in Europa die anderen in Russland gebaut. Aber auch mit den Starts nicht alles was in den USA oder Russland gestartet ist ist automatisch russisch oder amerikanisch. Wie ist da die Rechtslage? Wem es nach Vertrag gehört, wer es gebaut hat, wer es bezahlt hat oder wer es gestartet hat?

Gruß Ian

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Offline KSC

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Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #9 am: 29. August 2010, 17:24:51 »
Das ist alles nicht so ganz geregelt. Das ist einer der Hauptgründe, warum die früheren  russischen Touri Flüge von der NASA so kritisch gesehen wurden. Käme da ein Touri auf der ISS zu Schaden, könnte sich die NASA und damit der Staat mit exorbitanten Schadenersatzvorderungen konfrontiert sehen.
Deswegen hatten Touris offiziell keinen Zutritt zu den US Modulen, und durften auch nicht ins angedockte Shuttle.

Gruß,
KSC

Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #10 am: 29. August 2010, 17:41:22 »
Reicht nicht ein privater Vertrag zwischen Reisendem und Anbieter, in dem mögliche Forderungen ausgeschlossen werden? Bei verschiedenen (nicht versicherbaren) Risiken wird doch so verfahren.
\\   //    Grüße
 \\ ///    Daniel

"We are following you ... but not on twitter." (Futurama)

Kreuzberga

  • Gast
Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #11 am: 29. August 2010, 18:51:09 »
Reicht nicht ein privater Vertrag zwischen Reisendem und Anbieter, in dem mögliche Forderungen ausgeschlossen werden? Bei verschiedenen (nicht versicherbaren) Risiken wird doch so verfahren.

Eben das scheint im vorliegenden Rechtsrahmen zweifelhaft zu sein. Zwar können solche Verträge abgeschlossen werden. Ob sie dann vor Gericht auch standhalten, ist eine andere Frage. Das wird jedenfalls in dem eingangs zitierten Artikel so dargestellt.

Offline Collins

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Re: Juristische Fragen der privaten Raumfahrt
« Antwort #12 am: 29. August 2010, 18:55:10 »
So lange nichts passiert mag das ja in Ordnung sein, aber wehe es tritt ein Unglück ein.
Dann finden bestimmt findige Anwälte lücken und ein Land in den du Klagen kannst.
Ich denke da gerade mal z.B. an Boris Beckers (ehm. Tennisspieler) Ehevertag. In Deutschland Wasserdicht, in der USA verklagt und zur Zahlung verdonnert.

Mfg Collins
Okay, Kreuzberga war jetzt etwas Schneller.  :)
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