Ein Problem des Weltraumvertrages, oder besser, einer juristische Lücke des Vertrages, ist, dass dort nicht von privater Raumfahrt und Passagierflügen ausgegangen wird. Dieser Bereich, inklusive entstehender Haftungsfragen, ist dort einfach nicht geklärt. Daher würden Staaten nach bisheriger Rechtslage auch für private Raumflüge haften, eventuelle selbst dann, wenn nur einige Komponenten des Raumschiffs einer Firma aus einem bestimmten Staat zuordbar sind.