Die CDU-Fraktion wollte wissen, wie es um das EU IRIS2 Projekt steht. Die Antwort enthält nichts Neues und verweist auf die EU und den offenen Ausschreibungsprozess.
Es enthält jedoch eine interessante Definition von Newspace (Fertigungsmethodik statt Privatisierung) und eine Aussage zur (nicht existenten) Regulierung von Microlaunchern:
„Unter NewSpace versteht die Bundesregierung eine im Vergleich zur klassischen Raumfahrt veränderte Methodik, die sich durch geänderte Entwicklungs- und Fertigungsstandards (z.B. skalierbare Serienfertigung, verstärkte Verwendung von terrestrischen COTS-Komponenten, adaptive Entwicklungsmethoden mit höhere Risikobereitschaft, auf Kosten und Nutzer optimierte Systemarchitektur usw.) und stärkere privatwirtschaftliche Investition charakterisieren lässt. Diese New-Space-Methodik wird inzwischen international von breiten Teilen der Industrielandschaft mit
sehr unterschiedlicher Unternehmensstruktur und Historie (Systemintegratoren und etablierte Raumfahrt-Standorte großer Firmen wie auch kleine und mittlere Unternehmen, KMU, und Startups) erfolgreich angewandt, so dass eine binäre Kategorisierung nach Unternehmen, die die New-Space Methodik einsetzen, nicht möglich ist.“
„Nach derzeitigem Stand stehen keine deutschen weltraumrechtlichen Regelungen der Zulässigkeit der Verbringung von IRIS²-Satelliten in den Weltraum durch deutsche Microlauncher entgegen.“
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2023/11/20-9391.pdf?__blob=publicationFile&v=4