Das Verfahren wäre eigentlich kein Problem, man installiert eine "Orbitkontrollbehörde", die für jeden Satellitenstart eine Prämie festlegt, ganz ähnlich wie die PKW-Haftpflichtversicherung. In die Berechnung der Prämie geht die Orbithöhe, die Inklination, die Betriebsdauer, frühere Schäden, die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Redundanzen usw. ein.
Daraus wird eine Tarifliste erstellt, aus der der Betreiber erkennen kann, wie sich die Prämie ändert, wenn er die geplante Betriebszeit nicht bis zur maximalen Auslegungsdauer ausdehnt oder bestimmte kritische Komponenten doppelt einbaut oder bei früheren Einsätzen eine unterdurchschnittliche Unfallhäufigkeit nachweisen kann.
Das Problem dabei ist, dass alle staatlichen oder privaten Satelliten-Betreiber sich dieser Regelung vertraglich unterwerfen müssten.
Und das wird selbstverständlich nicht funktionieren, Beispiel ist der Internationale Gerichtshof. Dort haben zwar von 4/1946 bis 4/2019 mittlerweile 73 Staaten eine entsprechende "Unterwerfungserklärung" abgegeben, aber die "Big Player" sind natürlich nicht dabei, also die USA, Russland, China, Frankreich, Brasilien, Saudi Arabien usw. Und auch Deutschland hat erklärt, dass es keine Verurteilung in Zusammenhang mit militärischen Einsätzen akzeptieren wird. (Quelle: Wiki/IGH)
Eine solche Behörde wäre also ein zahnloser Tiger, der höchstens Vorschläge machen könnte, aber keine Möglichkeit hätte, um diese Regelungen international durchzusetzen.