Dass Problem mit dem GRI (=Rückflussprinzip) besteht ja nur, weil die Investition in die Raumfahrt sich in Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen zum Teil armotisieren sollen. Wird die ESA aber in die EU integriert (sog. Integrationsmodell), so bestehen zwei Möglichkeiten:
1) Vollintegration, d.h. die ESA wird künftig aus dem EU-Haushalt gespeist und ein EU-Kommissar verantwortet den Bereich. Hierbei stellt sich das Problem des GRI nicht mehr direkt, da die Aufgabenerfüllung der ESA nunmehr über den EU-Haushalt abgewickelt wird. Die jährlichen Zahlungen der Mitgliedsländer würden dadurch leicht ansteigen. Der
2) Teilintegration, d.h. die ESA wird von den EU-Mitgliedsstaaten die sich beteiligen wollen betrieben und weiterhin von den nationalen Parlamenten mit Geld versorgt, die Organisation bemisst sich aber EU-Recht. Diese Vorgehensweise wird durch die verstärkte Zusammenarbeit des VII. Titel des EU-Vertrages (EUV) eröffnet. Besonders integrationswillige und –fähige Mitgliedstaaten haben Möglichkeit, unter Inanspruchnahme der Organe, Verfahren und Handlungsinstrumente der Union eine verstärkte Zusammenarbeit unter sich zu entwickeln. Man nennt es auch "Europa der zwei Geschwindigkeiten". Die Frage wie sich dies auf das Rückflussprinzip auswirkt ist fraglich. Fakt ist jedenfalls dass dieses Prinzip nicht in jedem Fall Aufrecht erhalten werden muss, weil es ineffiziente Strukturen stützt.
Nicht vergessen werden darf, dass es neben dem Integrationsmodel noch das Beitrittsmodel (die ESA wird Mitglied der EU) und das Kooperationsmodel gibt (Völkerrechtlicher Vertrag zwischen der ESA und der EU). Für das Integrationsmodel ist ohnehin nach der ESA-Konvention ein einstimmiger Ratsbeschluss oder ein völkerrechtlicher Vertrag der Mitgliedsstaaten notwendig. Für den Fall dass die Nicht-EU-Staaten blockieren, so könnte ein sukzessiver Austritt aller anderen Staaten dem Willen zur europäischen Integration auch den Nicht-EU-Mitgliedern gegenüber Ausdruck verleihen.