Zur Mitgliedschaft der Max-Plank-Gesellschaft bzw. Deutschland:
Der Beitrag einer Forschungsgesellschaft wird ja, vermutlich halt, nicht den Umfang einer staatlichen Beteiligung erreichen.
Ist jetzt Deutschland zweimal, mit einem kleineren und einem größerem Betrag beteiligt?
Oder geht der Beitrag der Max-Plank-Gesellschaft einfach im deutschen auf? So, man rechnet ihn einfach mit ein und aus der Max-Plank-Gesellschaft Beteiligung wird wieder ein Gesamtdeutscher? Oder kann sich die Max-Plank-Gesellschaft, nachdem sie ja eh etwas den Vertreter, vermutlich doch um auch eigene Interessen zu sichern, jetzt wieder finanziell zurückziehen, und die Mittel anderweitig einsetzen?