Frage zu Langstreckenkommunikationsbänder: mit Amateurfunklizenz abgedeckt?

  • 4 Antworten
  • 1574 Aufrufe
Guten Tag,

ich möchte mich gerne über folgendes informieren: die Langstreckenkommunikation mit Rovern und Sonden läuft wohl auf Frequenzbändern wie S-Band, X-Band,
3cm/10Ghz, Mikrowelle ... ?
Welche Voraussetzungen braucht es, um auf diesen Frequenzen arbeiten zu dürfen? Würde die Amateurfunklizenz diese Frequenzen abdecken?

Und wie schützt sich eigentlich die Raumfahrt davor, dass womöglich Störsender dazwischen funken, egal ob aus Sabotage oder "Spaß"?
Im Prinzip könnte ja jeder mit entsprechender Funkausrüstung einen Befehl an einen Satelliten im näheren Orbit aussenden?

Grüße, Uli
Die Wahrheit tut weh. Verdammt weh.

*

Offline akku

  • *****
  • 1188
http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkband
da sind alle afu bänder
wie du siehts die sonden haben andere frequenzen
hören darf jeder auf allen frequenzen ;)

Ah, danke für die Vorlage - auf deren Basis habe ich noch ein bisschen mehr gesucht und hier was interessantes gefunden:

http://en.wikipedia.org/wiki/X_band#Amateur_radio

Vielen Dank, Uli
Die Wahrheit tut weh. Verdammt weh.

hören darf jeder auf allen frequenzen ;)

Hallo,

dass ist so nicht richtig. §89 des Telekommunikationsgesetzes in Deutschland regelt ziemlich eindeutig, wer was mithören darf. Beispielweise darf Betriebsfunk wie Polizeifunk, Feuerwehrfunk, usw., aber auch natürlich der Handyfunk nicht mitgehört werden, außer von den beabsichtigten Empfängern dieser Sendungen.

Das führt sogar so weit, dass ich mich als Pilot mit Funklizenz strafbar mache, wenn ich in der Zeit, in der ich nicht fliege, Flugfunk mithöre. Gleiches für den Polizist, der in seiner Freizeit den Polizeifunk mithört  :D

Gruß
Excalibur
Wenn Du mit dem Finger auf jemand anderen zeigst, schaue Dir Deine Hand an. Du wirst feststellen, dass drei Finger auf Dich selbst gerichtet sind.

*

Offline akku

  • *****
  • 1188
ich bessere mich aus

jemand mit Lizenz  darf alle Frequenzen beobachten
wie zb Signalstärke / dopplerverschiebung
fals er was hört/liest  was er nicht darf muss er mit hören aufhören  :o
und  keinesfalls was mitschneiden 

sogar ein nicht_afu darf so was besitzen
sollte aber keine besonderen Frequenzen abspeichern
http://www.funkwelle.com/bos-betriebsfunk/polizeifunk-abhoeren-rechtslage-detail.html